Ultraschalltherapie

ultraschalltherapie

Bei welchen Krankheitsbildern kann die Ultraschalltherapie eingesetzt werden?

Die Ultraschalltherapie wird bei uns im Bereich der Orthopädie, Traumatologie, Rheumatologie und Handtherapie eingesetzt. Also z.B. bei

  • entzündlichen und degenerativen Gelenkerkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis
  • Arthrose oder Arthritis
  • Lähmungen von Nerven vor allem der Arme und des Rumpfes
  • angeborenen Fehlbildungen des Rumpfes, der Arme und Hände
  • Verletzungen der Knochen, Muskeln und Sehnen und der Nerven
  • Kapselbandverletzungen
  • Frakturen und Luxationen
  • Verbrennungen und dadurch entstandenes Narbengewebe
  • Amputation
  • Komplexere Verletzungen (z.B. Quetschungen)
  • Abnutzungserscheinungen und Erkrankungen der Wirbelsäule und anderer großer Gelenke(Schulter, Hüfte oder Knie)
  • Tumoren der Knochen, Muskeln oder Nerven

Je nach Behandlungsfrequenz, Schallart, Dosis und Behandlungsdauer steht bei der Ultraschallbehandlung eine thermische Wirkung oder eine Mikromassage im behandelten Gewebesegment im Vordergrund.

Die Wirkungen der Ultraschalltherapie können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Erhöhung der Dehnbarkeit von Bindegewebsstrukturen (Kollagenfasern)
  • Schmerzlinderung
  • Muskuläre Detonisierung und Spasmuslösung
  • Beschleunigung von Heilungsprozessen
  • Stimulierung der Frakturheilung
  • Durchblutungsförderung
  • Beschleunigung von Stoffwechselfunktionen